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VG Augsburg, 18.07.2012 - Au 6 K 12.30106 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Türkische Staatsangehörige kurdischer Volkszugehörigkeit; Unterstützung der BDP; politische Verfolgung nicht glaubhaft gemacht; innerstaatliche Fluchtalternative
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner …
Auszug aus VG Augsburg, 18.07.2012 - Au 6 K 12.30106
Bei Fehlen einer solchen Regelung kommt die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nur zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Schutzlücke (Art. 1, Art. 2 Abs. 2 GG) in Betracht, d.h. nur zur Vermeidung einer extremen konkreten Gefahrenlage in dem Sinne, dass dem Ausländer sehenden Auges der sichere Tod droht oder er schwerste Gesundheitsbeeinträchtigungen zu erwarten hätte (vgl. BVerwG vom 12.7.2001 Az. 1 C 2/01 RdNr. 9). - BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 752/97
Verletzung des Asylgrundrechts durch Verkennung der verfassungsrechtlichen …
Auszug aus VG Augsburg, 18.07.2012 - Au 6 K 12.30106
Anhaltspunkte dafür, dass die Maßnahmen der Polizei gezielt und mit überschießender Intensität wegen einer besonderen politischen Einstellung der Klägerin erfolgt seien, ergeben sich aus dem Vorbringen der Klägerin nicht (vgl. hierzu auch BVerfG vom 15.2.2000 Az. 2 BvR 752/97 RdNr. 30). - BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81
Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines …
Auszug aus VG Augsburg, 18.07.2012 - Au 6 K 12.30106
Hat der Ausländer im Heimatland bereits politische Verfolgung erlitten, so ist ihm die Rückkehr nur zumutbar, wenn mehr als überwiegend wahrscheinlich ist, dass er im Heimatstaat vor Verfolgung sicher ist (vgl. BVerwG vom 27.4.1982 BVerwGE 65, 250).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2002 - 15 A 3459/01
Auszug aus VG Augsburg, 18.07.2012 - Au 6 K 12.30106
Denn allein auf Grund ihrer Abstammung sind und waren türkische Staatsbürger kurdischer Volkszugehörigkeit keinen staatlichen Repressionen unterworfen (vgl. BayVGH vom 8.7.2001 Az. 11 B 99.32875 RdNr. 23; OVG Münster vom 27.12.2002 Az. 15 A 3459/01.A RdNr. 2 jeweils m.w.N.). - VGH Bayern, 08.07.2002 - 11 B 99.32875
Auszug aus VG Augsburg, 18.07.2012 - Au 6 K 12.30106
Denn allein auf Grund ihrer Abstammung sind und waren türkische Staatsbürger kurdischer Volkszugehörigkeit keinen staatlichen Repressionen unterworfen (vgl. BayVGH vom 8.7.2001 Az. 11 B 99.32875 RdNr. 23; OVG Münster vom 27.12.2002 Az. 15 A 3459/01.A RdNr. 2 jeweils m.w.N.). - VG Augsburg, 02.04.2007 - Au 4 K 07.30025
Auszug aus VG Augsburg, 18.07.2012 - Au 6 K 12.30106
Im Übrigen wäre die Klägerin auch auf die sicheren inländischen Fluchtalternativen im Süden oder Westen der Türkei zu verweisen (vgl. dazu VG Augsburg vom 2.4.2007, Az. Au 4 K 07.30025, juris, RdNr. 29 m. w. N.).